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Vergewaltigung

Wenn sie vergewaltigt worden sind:

  • Versuchen sie mit Ihren Gefühlen und Problemen nicht allein zu bleiben. Sprechen Sie mit einer Person ihres Vertrauens oder mit einer Beraterin des Frauenzentrums
  • Gehen sie möglichst bald zu einer frauenärztlichen Untersuchung Sämtliche Verletzungen und ein eventueller Schockzustand sollten attestiert werden.
  • Sie sollten sich auch auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen lassen. Ziehen sie eine AIDS-Beratung in Betracht.
  • Werfen sie mögliche Beweisstücke (z.B. zerrissene und/oder verschmutzte Kleidungsstücke) nicht weg.
  • Denken sie gegebenenfalls an die Pille danach (bis zu 48 Stunden nach der Vergewaltigung) bzw. die Spirale danach (bis zu 5 Tagen nach der Vergewaltigung).
  • Wenn sie nicht sicher sind ob Sie Strafanzeige erstatten wollen, auch Jahre später, ist es ratsam die Vertrauliche Spurensicherung durchführen zu lassen. https://www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de/ Wenden Sie sich hierzu auch an das Helios Klinikum Schleswig.
  • Informieren sie sich über rechtliche Möglichkeiten durch eine Nebenklagevertretung bei einer Rechtsanwältin*/einem Rechtsanwalt oder bei den Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums. Sie haben Anspruch auf finanzielle Hilfe in Form von Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe, wenn Sie sich durch eine Rechtsanwältin*/Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen, gibt es hierfür unterschiedliche Wege. Sie können sich bei Rechtanwältinnen*/Rechtsanwälten Rat einholen. Die Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums unterstützen sie dabei.
  • In jedem Fall sollten sie ein Gedächtnisprotokoll über den Zeitpunkt, den Tatverlauf, Täter, Tatort und eventuell Ihrer Aussage bei der Polizei anfertigen.