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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Etwa 2/3 aller Frauen* fühlten sich in ihrem Berufsleben einmal belästigt. Dazu zählen Anstarren, sexistische Bemerkungen, unerwünschte körperliche Berührungen, Aufdrängen sexueller Handlungen, Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung bis hin zu Vergewaltigung.

Nach den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen an Arbeitsplatz zu schützen. Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können für die Betroffenen gravierende Folgen haben, z.B. Schamgefühle, Angstzustände, Schlafstörungen, Alpträume, Essstörungen bis hin zu Arbeitsunfähigkeit.

Wichtig für Sie:

  • Nehmen Sie Ihre Empfindungen ernst und werden Sie sich klar, dass es sich um eine Belästigung handelt.
  • Weisen Sie jede ungewollte Annäherung energisch zurück und drohen Sie sich zu beschweren und den Angriff öffentlich zu machen.
  • Machen Sie genaue Aufzeichnungen.
  • Informieren Sie Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihres Unternehmens.
  • Sollte aufgrund der Belästigung gesundheitlicher Schaden auftreten, besteht evtl. Anspruch auf Entschädigung.
  • Der Arbeitgeber ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet einzuschreiten und erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen.