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Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Stiftung besteht seit 1984. Schwangere Frauen* können einen Antrag auf einen in der Regel einmaligen finanziellen Zuschuss z. B. für die Erstausstattung des Kindes und die Einrichtung der Wohnung stellen.

Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden und es muss eine finanzielle Notlage vorliegen.

Das Bestehen einer solchen Notlage wird anhand des vorhandenen Einkommens und der anfallenden Belastungen ermittelt. Hieraus ergibt sich auch die Höhe der möglichen Hilfe.

In unserer Schwangerschaftsberatungsstelle können Sie den Antrag stellen.

https://bundesstiftung-mutter-und-kind.de/