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Die Istanbul-Konvention trat am 1.2.18 in Kraft

Worum geht es?

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde. Er schafft für die Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben, verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt, schreibt die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen vor und will die Situation von Frauen mit Prävention, Bildung, Hilfsangeboten und funktionierender Strafverfolgung verbessern. Die Konvention ist bislang von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert worden. In Deutschland tritt sie am 1. Februar in Kraft.

(Quelle : http://www.taz.de/!5481534/ )

Nun tritt in Deutschland die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen in Kraft. Jetzt geht es um die Auslegung, sagt Katja Grieger(44). Sie ist Geschäftsführerin des Bundesverbands bff Frauen gegen Gewalt e. V., in dem rund 180 Frauenberatungsstellen und -Notrufe, auch das Frauenzentrum Schleswig e.V., organisiert sind.

Mehr zum Interview ist unter folgendem Link nachzulesen: http://www.taz.de/!5481534/

 

Der Bff hat zudem folgende Pressemitteilung herausgegeben:

 

Ab 01. Februar mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland

BERLIN | 31.01.2018

„Der bff: Frauen gegen Gewalt e.V. begrüßt das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. #IstanbulKonvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).

„Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung.“, erläutert Katja Grieger, bff-Geschäftsführung.

Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Als Dachverband sieht der bff hier großen Handlungsbedarf. Vor allem im ländlichen Raum fehlen Fachberatungsstellen, an die Betroffene sich wenden können. Viele Fachberatungsstellen sind nicht barrierefrei, sie müssen ihre Sprechzeiten beschränken, es fehlt das Geld für Dolmetscher_innen in der Beratung. Die Finanzierung der Fachberatungsstellen wird meist im Rahmen nicht abgesicherter ‚freiwilliger Leistungen‘ von Ländern und Kommunen gestellt, die stetig neu beantragt werden müssen. „Die Anfragen an die Fachberatungsstellen nehmen kontinuierlich zu – von Betroffenen, Fachkräften oder Angehörigen. Das spricht für den Erfolg unserer Arbeit, bringt uns aber in schwierige Situationen. Jetzt, da die Istanbul-Konvention geltendes Recht ist, muss mehr Geld ins System.“, so Katja Grieger weiter.  

Der bff hält für die Umsetzung der Konvention eine politische Gesamtstrategie für zentral, denn die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch müssen bestehende Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Geschlechtsidentität beseitigt werden.“

 

 

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